Gemeinde Weissach im Tal Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan „Alte Kelter in Bruch“ mit örtlichen Bauvorschriften in Weissach im Tal, Ortsteil Bruch. 1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 10.12.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Alte Kelter in Bruch“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, nach § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung einzuholen. Maßgebend sind der Lageplan M=1:500 und der Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften sowie der Umweltbericht des Büros ROOSPLAN, Backnang, vom 10.12.2020. Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche sowie Pflanzen und Tiere erstellt wurde.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Der Geltungsbereich ist folgend dargestellt.LAGEPLAN (1,113 MB) „Alte Kelter in Bruch“, unmaßstäblich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Alte Kelter in Bruch“ mit Planteil M=1:500, Textteil mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften, sowie der Umweltbericht des Büros ROOSPLAN, Backnang, vom 10.12.2020 liegen in der Zeit vom 22.01.2021 bis 26.03.2021 - je einschließlich - beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit aus. Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden sowie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus, über den Postweg oder per Mail an bma@weissach-im-tal.de vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Auslegung im Rathaus sind die Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.weissach-im-tal.de in elektronischer Form verfügbar. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie wird auf eine ursprünglich vorgesehene Informationsveranstaltung für die Bürger verzichtet, dafür aber der Auslegungszeitraum für die frühzeitige Beteiligung beträchtlich auf über zwei Monate Auslegung verlängert. Hinweis:Das Rathaus in Unterweissach ist aktuell für nicht angemeldeten Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, sodass die Einsichtnahmen in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamts unter Tel. Nr. 07191/3531-[17/16/42] oder per Mail möglich ist. Weissach im Tal, 14.01.2021Bürgermeisteramt gez. Ian SchölzelBürgermeister
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UMWELTBERICHT (1,983 MB)
VORPRÜFUNG (1,073 MB)
MASSNAHMEN (3,498 MB)