Informationen zur Briefwahl für die Landtagswahl 2026

Die Briefwahlunterlagen können entweder persönlich im Bürgerbüro, schriftlich per Post oder elektronisch beantragt werden.

Aufgrund wahlrechtlich vorgeschriebener Fristen stehen die Stimmzettel frühestens ab dem 26.01.2026 zur Verfügung. Erst dann kann der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.

Elektronischer Briefwahlantrag
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain briefwahl.komm.one weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Hier geht es zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Dieser Link ist bis zum 03.03.2026 aktiv.

Falls Sie anschließend noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, bitten wir Sie direkt vor Ort beim Bürgerbüro vorzusprechen. So kann eine rechtzeitige Zustellung Ihrer Unterlagen gesichert werden.
Um die Online-Antragstellung nutzen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. 


Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlun-terlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahl-bezirks- und Wählernummer.


Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@weissach-im-tal.de einen Wahlschein beantragen. In die-sem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (ggf. abweichende Anschrift, zu welcher die Unterlagen gesandt werden sollen) angeben.

Schriftlicher Briefwahlantrag
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag. Bitte füllen Sie diesen aus, unterschreiben ihn persönlich und senden ihn in einem frankierten Um-schlag an folgende Adresse:
Gemeinde Weissach im Tal
Kirchberg 2+4
71554 Weissach im Tal

Wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nicht als Antrag nutzen, sondern selbst einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen möchten, muss der Antrag folgende Daten enthalten:
-    Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
-    Geburtsdatum
-    Anschrift
-    Ggf. abweichende Anschrift, zu welcher die Unterlagen gesandt werden sollen
-    eigenhändige Unterschrift
Sie können uns den Antrag auch per Fax Nr. 07191/3531-39 zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung nicht zulässig ist.

Persönlicher Briefwahlantrag
Briefwahlunterlagen können ab sofort persönlich beantragt werden. 
Das Bürgerbüro befindet sich bedingt durch den Rathausumbau im Bürgerhaus erstes OG (gegenüber vom Rathaus), Welzgraben 8, 71554 Weissach im Tal

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

 vormittagsnachmittags
Mo 08.30 – 12.00 Uhrnur nach Terminvereinbarung
Dinur nach Terminvereinbarung14.00 - 18.30 Uhr
Minur nach Terminvereinbarungnur nach Terminvereinbarung
Do08.30 - 12.00 Uhrnur nach Terminvereinbarung
Fr08.30 - 12.00 Uhr 

 

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis / Reisepass mit.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und mitnehmen möchten, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht. Hierfür muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung von der entsprechenden Person ausgefüllt werden.

Frist
Der Antrag auf Briefwahl muss in jedem Fall bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr im Bürgerbüro eingegangen sein.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann noch bis zum Wahltag, 08. März 2026, 15.00 Uhr ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

Wer Briefwahl beantragt hat, die Unterlagen aber noch nicht erhalten, möge sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro (per Mail unter buergerbuero(@)weissach-im-tal.de) oder telefonisch unter 07191/3531-24 oder 07191/3531-23 in Verbindung setzen. 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen (vom Wähler ausgefüllte Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge, unterschriebene Wahlscheine) bis spätestens 08.03.2026, 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein müssen.

 

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026