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Virtuelles Bauamt BW - Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2025 nur noch in elektronischer Form möglich

Ab dem 01.01.2025 werden neu eingegangene Bauanträge und sonstige baurechtliche Verfahren nur noch in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“ akzeptiert.

Bauunterlagen über E-Mail oder in Papierform sind nicht mehr zugelassen.

Das virtuelle Bauamt bietet den Vorteil, dass über die Beteiligung von Behörden und die Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Im digitalen Vorgangsraum arbeiten Bauherr, Planverfasser, Fachbehörden, die im Verfahren gehört werden, und die Baurechtsbehörde direkt und simultan am Bauantrag.

Die Plattform VIBA BW finden Sie unter: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/.

Um einen neuen Antrag stellen zu können oder einen Existierenden bearbeiten zu können, müssen Sie sich mit einem Nutzerkonto registrieren/anmelden. Für die Online-Anträge müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als Privatperson haben Sie mit der BundID verschiedene Optionen dies zu tun.

Wie ein Bauantrag im VIBA-BW gestellt werden muss, wird in Form eines Videos unter dem nachfolgenden Link genaustens erläutert: https://youtu.be/y1ARQsqfIhA.

Weitere Informationen bietet auch die Architektenkammer Baden-Württemberg unter folgendem Link: https://www.akbw.de/berufspraxis/bauantragsverfahren-bw/digitaler-bauantrag-im-virtuellen-bauamt-viba-bw

Die Architektenkammer bietet für Planer hierzu auch Fortbildungsveranstaltungen an.

 

BITTE BEACHTEN SIE BEI DER BAUANTRAGSTELLUNG DIE BEIDEN PUNKTE:

• Bitte geben Sie einen Vorgangsnamen an, der Ihr Vorhaben eindeutig beschreibt. Der vorausgefüllte Name des Vorhabens ist nicht ausreichend! Ein eindeutiger Vorgangsname erleichtert uns die Übersichtlichkeit in der Vorhabensliste sowie die Zuordnung und Suche Ihres Bauvorhabens.
• Bevor Sie als Entwurfsverfasser den Antrag abschließend freizeichnen, müssen Sie noch die Rolle der Bauherrschaft über den Reiter „Zusammenarbeit“ hinzufügen. Der Bauherr erhält eine E-Mail zur Zusammenarbeit. Sobald die Bauherrschaft dem Antrag zugestimmt hat, kann dieser abschließend in den Vorgangsraum hochgeladen werden