Gemeinde Weissach im Tal

Rems-Murr-Kreis

 

„2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ in Weissach im Tal

 

1.    Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2.    Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 20.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die „2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Um die Errichtung neuer Wohnbebauung zu ermöglichen, ist die Erweiterung der Abrundungssatzung „Aichholzhof Nr. 4“ (rechtskräftig seit 03.09.1979) vorgesehen. Diese soll um das Grundstück 1533, 1532, sowie das komplette Flst. Nr. 1596, welches bereits teilweise bebaut ist, erweitert werden. Der Geltungsbereich der geplanten Abrundungssatzung erfasst ebenfalls teilweise die Flst. Nr. 1529 (Schulweg) und die Erschließungsstraße Flst. Nr. 1530 (Aichholzweg).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung und im Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung vom 26.02.2025 genannt.

Der Entwurf der „2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ und die Begründung in der Fassung vom 20.03.2025, beides erstellt von Büro Roosplan, werden zusammen mit Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung vom 26.02.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

 

                                               11.04.2025 bis 12.05.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

 

im Internet unter

www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen

veröffentlicht und können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

 

1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben.

3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Weissach im Tal, den 10.04.2025

 

gez. Daniel Bogner

Bürgermeister

24.050_WiT_2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Begründung
24.050_WiT_2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung
24.050_WiT_2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Plan
24.050_WiT_2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Satzung