Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Abrundungssatzung „Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof“, Gemarkung Unterweissach und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der Abrundungssatzung „Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof“, Gemarkung Unterweissach und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 19.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Abrundungssatzung „Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof“, Gemarkung Unterweissach und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Die Abrundungssatzung und die örtlichen Bauvorschriften „Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof“, Gemarkung Unterweissach bestehen aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 vom 14.04.2023/29.02.2024 und dem Textteil vom 14.04.2023/29.02.2024, beide gefertigt von der Gemeinde Weissach im Tal. Beigelegt sind die Begründung (Stand 14.04.2023/29.02.2024), die Abwägung der im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen (Stand 19.09.2024), der artenschutzrechtliche Bericht (Stand 19.02.2024), der Umweltbericht (Stand 05.03.2024), der naturschutzrechtliche Bericht Ökokontomaßnahme „Geren“ (Stand 28.02.2023) sowie den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über den artenschutzrechtlichen Ausgleich vom 18.09.2024.
Das Plangebiet liegt nördlich des Feuerwehrgerätehauses im Aichholzhof, Gemarkung Unterweissach in der Gemeinde Weissach im Tal. Es umfasst die Fläche der Flst. 1525/10, 1527/1, 1528/1 und Teilbereiche der Flst. 1529/0, 1528/0, 1525/1.
Der Geltungsbereich ist in untenstehendem Kartenausschnitt dargestellt.
Die Abrundungssatzung und die dazu gehörende Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof“, Gemarkung Unterweissach treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Jedermann kann die Satzungen einschließlich der Anlagen beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während den üblichen Dienststunden einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Sie werden auch auf der Internetseite unter www.weissach-im-tal.de/wohnen-leben/wohnbau/bebauungsplaene veröffentlicht.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Abrundungssatzung und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Hingewiesen wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-43 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich gestellt ist.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Weissach im Talgeltend gemacht worden sind.
Weissach im Tal, den 26.09.2024
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
„Bebauungsplan Käfig – 2. Änderung und Erweiterung“ in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 17.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Käfig – 2. Änderung und Erweiterung“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel soll es sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets und eines allgemeinen Wohngebiets zu schaffen. Hierfür ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Käfig - 2. Änderung und Erweiterung“ und somit auch die Änderung der bestehenden Bebauungspläne „Käfig“ (rechtskräftig seit 27.07.2006) und „Käfig – 1. Änderung“ (rechtskräftig seit 01.06.2012) notwendig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Lageplan dargestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Käfig – 2. Änderung und Erweiterung“, die Begründung und der Textteil jeweils vom 17.10.2024 und erstellt vom Ingenieurbüro „roosplan“, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
25.10.2024 bis 23.12.2024 je einschließlich
im Internet unter http://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht und können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Am Dienstag, den 17.12.2024, 17.00 Uhr findet im Bürgerhaus/Saal, Welzgraben 8 in Unterweissach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Informationsveranstaltung für die Bürger statt.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weissach im Tal, 24.10.2024
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Bebauungsplan Käfig – 2. Änderung und Erweiterung - Begründung
Bebauungsplan Käfig – 2. Änderung und Erweiterung - Lageplan
Bebauungsplan Käfig - 2. Änderung und Erweiterung - Textteil
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan „Herrenwiesen“ in Weissach im Tal, Ortsteil Oberweissach
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 17.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Herrenwiesen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel soll es sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zu schaffen. Hierfür ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Herrenwiesen“ notwendig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Lageplan dargestellt. Dieser ist in der Anlage abgedruckt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Herrenwiesen“, die Begründung und Textteil jeweils vom 17.10.2024 sowie das Protokoll der artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung vom 13.07.2022 erstellt vom Ingenieurbüro „roosplan“ und die hydraulische Berechnung des HQ 100 des Ing. Büros Frank vom 03.09.2019 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
25.10.2024 bis 23.12.2024 je einschließlich
im Internet unter http://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht und können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Am Mittwoch, den 18.12.2024, 17.00 Uhr findet im Bürgerhaus / Saal, Welzgraben 8 in Unterweissach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Informationsveranstaltung für die Bürger statt.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weissach im Tal, 24.10.2024
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Anlagen:
Bebauugsplan und örtliche Bauvorschriften "Herrenwiesen" - Textteil
Bebauugsplan und örtliche Bauvorschriften "Herrenwiesen" - Begründung
Bebauugsplan und örtliche Bauvorschriften "Herrenwiesen" - Artenschutz
Bebauugsplan und örtliche Bauvorschriften "Herrenwiesen" - Hydraulische Berechnung HQ100
Bebauugsplan und örtliche Bauvorschriften "Herrenwiesen" - Vorentwurf