Bauplätze
Öffentliche Ausschreibung Bauplatz
Baugebiet „Zur Fuchsklinge“ in Unterweissach
Bauplatz für Wohn- und Gewerbebebauung
Am südöstlichen Ortsausgang von Unterweissach, Richtung Aichholzhof / Cottenweiler, befindet sich das Baugebiet „Zur Fuchsklinge“ mit 11 Wohnbauplätzen und 9 urbanen Mischgebietsplätzen.
Ein freier Bauplatz mit 637 m² ist nun für Wohn- und Gewerbebebauung im Urbanen Mischgebiet vorgesehen. Im Bereich des Urbanen Mischgebiets können sich wohnverträgliche kleine Gewerbe- und Handwerksbetriebe ansiedeln.
Die Bauplatzvergabe wird nicht nach dem Reservierungsverfahren entschieden. Der Gemeinderat entscheidet über das attraktivste und städtebaulich passendste Angebot.
Vermarktung Bauplatz
Für die Bebauung gilt § 30 BauGB, d.h. das Vorhaben ist zulässig, wenn es nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Die Lage des Bauplatzes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Die Bewerbung hat folgenden Inhalt aufzuweisen:
- Angaben zur Person des Kaufinteressenten (Vorname, Name, ggf. Rechtsform und Vertretungsverhältnisse, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Liquiditätsnachweis für Kaufpreis, Kaufnebenkosten und voraussichtliche Baukosten
- Mindestgebot: Staffelpreis nach Anteil der gewerblichen und wohnlichen Nutzung
- 70 % Gewerbe / 30 % Wohnen: 130 € / m²
- 50 % Gewerbe / 50 % Wohnen: 230 € / m²
- 30 % Gewerbe / 70 % Wohnen: 300 € / m²
Bebauung und Nutzung des Grundstücks
- Angaben zur Größe, Gestaltung und Konzeption der geplanten Bebauung, wobei die Vorlage von der geplanten Bebauung in visualisierten Plänen gewünscht ist
- Das Vorhaben soll sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
- In welchem Umfang und zu welchem Zweck wird das Grundstück genutzt (betrieblich / gewerblich)?
- Welches Verhältnis von Wohnfläche zu Gewerbefläche wird voraussichtlich bestehen?
- Welche Güter und / oder Dienstleistungen sollen produziert bzw. angeboten werden?
- Wie viele Personen werden gewerblich erwartet?
- Mit welchen voraussichtlichen jährlichen Gewerbesteuereinnahmen kann die Gemeinde Weissach im Tal rechnen?
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb des Grundstückes besteht nicht.
Im genannten Kaufpreis pro m² sind die Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung) bereits enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer). Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich von Donnerstag, 9. Oktober 2025 bis Sonntag, 2. November 2025.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an Bauamt(@)weissach-im-tal.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Weissach im Tal unter https://www.weissach-im-tal.de/wohnen-leben/wohnbau/bauplaetze.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Kathrin Kaumeyer (Tel. 07191 / 35 31 16 oder E-Mail: Kathrin.Kaumeyer(@)weissach-im-tal.de)
Öffentliche Ausschreibung Bauplatz
Bauplatz für Wohnbebauung in Unterweissach
Vorbemerkung zum Verfahren Die Gemeinde Weissach im Tal plant die Ausweisung eines Bauplatzes. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und der Erschließung wird das Grundstück als Bauland im Jahr 2026 verfügbar sein.
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Im Ortsteil Unterweissach befindet sich das Grundstück Flst. 777/14 (Kernerstraße), welches im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Westliche Ortserweiterung – 3. Änderung“ veräußert werden soll. Der freie Bauplatz mit einer Größe von ca. 462 m² (die Größe kann im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geringfügig abweichen) liegt zwischen bereits vorhandener Bebauung und ist zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen. In unmittelbarer Nähe des Bauplatzes befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV, eine bestehende Infrastruktur für gesundheitliche Versorgung sowie Kindergärten und Schulen. Die Vergabe des Bauplatzes wird nicht nach dem Reservierungsverfahren entschieden.
Vermarktung Bauplatz
Für die Bebauung des Bauplatzes gilt § 30 BauGB, d.h. das Vorhaben ist zulässig, wenn es nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Wohnflächen müssen von dem Erwerber selbst genutzt werden.
Die Lage des Bauplatzes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Für das Grundstück wurde ein Mindestkaufpreis in Höhe von 400 € / m² festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe nicht nach dem Höchstgebot erfolgt.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Die VOL/VOB findet keine Anwendung. Die Vergabe des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal. Die Gemeinde Weissach im Tal behält sich vor, von der Vergabe des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Das Verfahren kann jederzeit beendet oder geändert werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Ausschreibungsverfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die Bewerbung hat folgenden Inhalt aufzuweisen:
- Angaben zur Person des Kaufinteressenten (Vorname, Name, Adresse, Telefon, E-Mail) + persönliches Anschreiben (ggf. Lebenslauf)
- Liquiditätsnachweis für Kaufpreis, Kaufnebenkosten und voraussichtliche Baukosten
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb des Grundstückes besteht nicht.
Im genannten Kaufpreis pro m² sind die Beträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung) bereits enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer). Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich von Donnerstag, 16. Oktober 2025 – Donnerstag, 6. November 2025.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an bauamt(@)weissach-im-tal.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Weissach im Tal unter https://www.weissach-im-tal.de/wohnen-leben/wohnbau/bauplaetze.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Kathrin Kaumeyer (Tel. 07191 3531-16) oder E-Mail: Kathrin.Kaumeyer(@)weissach-im-tal.de.
Wohnbauplätze
Die Gemeinde Weissach im Tal verfügt aktuell über keine freien Wohnbauplätze und momentan sind auch keine neuen Baugebiete in Aussicht.
Eine Warteliste wird nicht mehr geführt, da über neue Vergaberichtlinien diskutiert wird, die eine Bewerbung erst bei Entstehung neuer Baugebiete vorsieht.
Sie können sich jederzeit hier auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.
Gewerbebauplätze

Im Gewerbegebiet Wanne stehen noch drei Gewerbebauplätze (A + B + C) zur Verfügung. Die Bauplätze A + B könnten einzeln, als auch zusammen für ein gemeinsames Projekt veräußert werden, so dass in Summe bis zu 6.040 m² zur Verfügung stehen. Zusätzlich steht noch ein weiterer Gewerbebauplatz (C) mit ca. 1.216 m² zur Verfügung. Den hierfür rechtskräftigen Bebauungsplan finden Sie hier (Nr. 93 und 93A).
Die Gemeinde möchte die Flächen an produzierende Handwerks-/ Industrieunternehmen veräußern.
Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Fläche B nicht geteilt werden soll.
Die Bundesstrasse 14 ist in 4km zu erreichen, über diese wird in 21km die A81 erreicht.
Das Mittelzentrum Backnang mit starkem verarbeitenden Gewerbe, vollständiger Ausbildungsausstattung und S-Bahn-Anschluss ist 4 km entfernt, Stuttgart 25 km.
Bei Interesse, senden Sie uns gerne eine Bewerbung an daniel.bogner(@)weissach-im-tal.de mit folgendem Inhalt:
- Gewünschter Bauplatz (A, B, A+B oder C)
- Art des Gewerbes
- kurze Firmenbeschreibung
- Anzahl der Mitarbeiter
- mittel- und langfristige Ziele
- Umsatz- und Kennzahlen
Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich an Herrn Bürgermeister Bogner, Tel.: 07191/3531-10 oder per Mail an daniel.bogner(@)weissach-im-tal.de.
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Ein wichtiges Thema in der Politik ist derzeit die Wohnraumknappheit. Nachdem über viele Jahre hinweg zu wenig in den Wohnungsbau investiert wurde, ist festzustellen, dass Wohnraum in allen Größenordnungen fehlt. Bundes- wie landesweit gibt es daher zurzeit zahlreiche Aktivitäten, dieses Handlungsfeld anzugehen. Im Land wurde hierzu jüngst die Wohnraum-Allianz initiiert.
Der Verband Region Stuttgart hat in einer umfangreichen Untersuchung dargestellt, dass aufgrund der boomenden Wirtschaft in der Region Stuttgart entgegen der früheren Annahmen bis 2030 vor allem wegen der Zuwanderung aus wirtschaftsschwächeren Regionen von einem Bevölkerungswachstum auszugehen ist. Diese Entwicklung, so erfreulich sie ist, führt jedoch zu erheblichen Problemen. Eines der dringendsten ist die Frage, wo all diese Menschen unterkommen sollen. Der Mangel an Wohnraum vor allem für Normal- und Geringverdiener ist eklatant und wird nach Darstellung des Verbands immer größer werden, wenn dem nicht entgegengesteuert wird. Diese Entwicklung führt auch zu einem Umdenken auf Verbandsseite, es wird nicht mehr nur auf Nachverdichtung gesetzt, vielmehr soll auch die Ausweisung von Neubaugebieten wieder forciert werden, da nur so der steigende Bedarf abgedeckt werden kann. Der Studie zufolge werden allein in der Region Stuttgart insgesamt 100.000 Wohneinheiten benötigt.
Ansprechpartner
Bauamt
Tel: 07191 3531-32
E-Mail: bauamt(@)weissach-im-tal.de
Zimmer 5

