Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Informationen zur Briefwahl
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Wochen versendet. Sie erhalten diese bis spätestens 2. Februar 2025 postalisch.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Weissach im Tal zurückgesendet werden.
Bitte beachten Sie: Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Nach aktuellen Informationen wird dies voraussichtlich in Kalenderwoche 6 der Fall sein. Somit kann die Zustellung und der Rückversand der Briefwahlunterlagen nur in einem sehr kleinen Zeitfenster geschehen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde Weissach im Tal zu beantragen:
- Sie können die Unterlagen online hier beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer von Ihrer Wahlbenachrichtigung. - Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
- Darüber hinaus können Sie die Unterlagen wie folgt beantragen:
Per E-Mail an buergerbuero(@)weissach-im-tal.de oder per Fax an 07191/3531-39
Auf dem Postweg an die Gemeinde Weissach im Tal, Kirchberg 2+4, 71554 Weissach im Tal
- Voraussichtlich ab Mitte Januar können die Unterlagen auch persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus (Kirchberg 2+4) beantragt werden. Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 08.30 – 12.00 Uhr nachmittags nur mit Termin
Dienstag: vormittags nur mit Termin - 14.00 – 18.30 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr nachmittags nur mit Termin
Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr
Ein telefonischer Antrag oder ein Antrag per SMS ist nicht zulässig!
Die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er diesen verloren hat, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Wenn Sie den Antrag für Andere stellen oder den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen für Andere abholen wollen, müssen Sie durch Vorlage einer auf die Antragstellung bzw. die Abholung der Unterlagen bezogenen schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Für die Erteilung der Vollmacht kann die/der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
Nach Erhalt Ihrer Briefwahlunterlagen müssen Sie Ihren Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen rechtzeitig mit der Post absenden, dass er dem Wahlamt der Gemeinde Weissach im Tal bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr vorliegt; später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte deshalb der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 20. Februar 2025, abgesendet werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen Sie als Wählerin oder Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Wahlbüro im Rathaus
Aufgrund der verkürzten Fristen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen wird im Bürgerbüro ab der Kalenderwoche 6 ein „Wahlbüro“ eingerichtet. Es besteht also die Möglichkeit direkt bei der Abholung der Briefwahlunterlagen zu wählen.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Schablonen für Sehbehinderte und blinde Menschen
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aussprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Weitere Infos zur Bundestagswahl
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