Heiraten in Weissach im Tal
Der Hochzeitstag stellt für jeden Menschen einen besonderen Tag im Leben dar. Sie möchten diesen Tag sicher groß feiern, und auch wir möchten einer Trauung einen schönen Rahmen geben.
Einen konkreten Termin für Ihre Eheschließung stimmen Sie direkt mit den Standesbeamten ab. Möchten Sie sich außerhalb unserer Öffnungszeiten trauen lassen? Kein Problem. Bei Terminanfragen sind wir flexibel. Wenn möglich gehen wir auf Ihre Terminwünsche ein. Bitte beachten Sie, wenn Sie sich für eine Trauung außerhalb unserer Öffnungszeiten entscheiden, wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 110 € erhoben.
Sie wohnen nicht in Weissach im Tal, möchten aber trotzdem gerne bei uns heiraten? Auch dies ist möglich, gerne gestalten wir Ihre Trauung. Dazu müssen Sie die Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ihres Wohnsitzes vornehmen. Dieses leitet dann Ihre Unterlagen an uns weiter. Bitte beachten Sie für eine Eheschließung welche nicht im Standesamt ihres Wohnsitzes geschlossen wird, fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 45 € an.
Wo wird geheiratet?
Für Ihren „schönsten Tag im Leben“ bieten wir Ihnen in Weissach im Tal drei wunderbare Möglichkeiten, um sich das Ja-Wort zu geben: Eheschließungen sind im Sitzungssaal, im Bürgerhaus oder im Hochzeitsgarten möglich. Der Sitzungssaal befindet sich im 2. OG des Rathauses. Der historische Raum eignet sich auch gut für größere Hochzeitsgesellschaften bis ca. 30 Personen. Das rollstuhlgerechte Bürgerhaus bietet für bis zu 100 Personen Platz. Der wunderschöne, neu erichtete Hochzeitsgarten hinter unserem Bürgerhaus ist an Sommerlichen Tagen der perfekte Ort und wird mit ca. 30 Stühlen bestuhlt.
Listenansicht
Kachelansicht
Anmeldung der Eheschließung
Wenn einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Weissach im Tal hat, können Sie die Eheschließung beim Standesamt Weissach im Tal anmelden. Dabei sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so hat der andere Partner eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.
Voraussetzungen
Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen! Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer nach ISO-Norm in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Welche detaillierten Unterlagen vorgelegt werden müssen, kann erst bei einem persönlichen Gespräch mitgeteilt werden.
Termine
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.